In Tachov ist es möglich, Arbeit in verschiedenen Branchen zu finden. Freie Stellen werden von lokalen Firmen, Arbeitgebern und dem Arbeitsamt der Tschechischen Republik (Úřad práce ČR) angeboten. Arbeit muss immer legal sein, d. h. auf Grundlage eines Arbeitsvertrags oder einer Vereinbarung. Ausländer können in der Tschechischen Republik entsprechend ihrer Aufenthaltsart und Arbeitsberechtigung arbeiten. Das Arbeitsamt der Tschechischen Republik hilft bei der Arbeitssuche, Verträgen und Arbeitsgenehmigungen.
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Arbeitsamt (Úřad práce)
Legale Beschäftigung
Eine legale Beschäftigung entsteht durch den Abschluss eines Arbeitsrechtsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer Rechtsschutz sowie Anspruch auf Lohn und gesetzliche Arbeitsbedingungen. Legale Beschäftigung umfasst insbesondere: einen abgeschlossenen Arbeitsvertrag (DPP oder DPČ), Abführung von Einkommensteuer sowie Sozial- und Krankenversicherung durch den Arbeitgeber, Anspruch auf Urlaub, Krankengeld und weitere Arbeitsrechte, einen klar festgelegten Lohn, Arbeitszeit und Arbeitsort.
Beschäftigung von Ausländern
Ausländer können in der Tschechischen Republik unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen arbeiten. Grundlegende Aufteilung: Bürger der EU, des EWR und der Schweiz haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt; Ausländer mit Arbeitsberechtigung (z. B. Arbeitnehmerkarte, Blaue Karte); Ausländer ohne freien Zugang zum Arbeitsmarkt, die eine besondere Genehmigung benötigen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Beschäftigung von Ausländern dem Arbeitsamt zu melden und Aufzeichnungen über sie zu führen.
Illegale Beschäftigung
Illegale Beschäftigung ist die Ausübung von Arbeit außerhalb eines offiziellen Arbeitsrechtsverhältnisses und ist verboten. Dazu gehören: Arbeit ohne Arbeitsvertrag oder Vereinbarung („Schwarzarbeit“), das sogenannte Scheinselbstständigkeit (Švarcsystém), Arbeit von Ausländern ohne gültige Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigung. Bei illegaler Beschäftigung drohen Sanktionen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Ausbeutung am Arbeitsplatz
Ausbeutung am Arbeitsplatz bedeutet ungerechte oder rücksichtslose Behandlung von Arbeitnehmern. Warnsignale können sein: Nichtzahlung oder sehr niedriger Lohn, übermäßige Arbeitszeiten ohne Ruhepausen, Zwangsarbeit oder Drohungen, gefährliche oder unwürdige Arbeitsbedingungen, Einbehaltung von Ausweisdokumenten, sexuelle Belästigung oder anderes unangemessenes Verhalten.